Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge in der Hotellerie, Gastronomie und für den anliegenden Campingplatz. Jegliche Verträge die mit einer Beherbergung im Zusammenhang stehen.

1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.  

1.3. Ergänzend gelten die jeweiligen Hausordnungen des Hotels.  

1.4. Abweichend von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen einschließlich Caterings die AGB`s für Veranstaltungen.  

2. Vertragsabschluss, -partner, personenbezogene Daten

2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch das „Hotel Seelust“ zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmer- und/oder Appartementbuchungen schriftlich zu bestätigen.  

2.2. Vertragspartner sind der Kunde und das Hotel Seelust. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem „Hotel Seelust“ gegenüber, zusammen mit dem Kunden, als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.  

3. Leistungen, Zahlungen, Preise und Aufrechnungen

3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer und Appartements bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.  

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmer- und/oder Appartementüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte soweit nicht ein direkter Vertrag zwischen dem Kunden und dem Dritten geschlossen wird und das Hotel die Drittleistung nur vermittelt. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer zur Zeit des Vertragsabschlusses mit ein. Erhöht oder ermäßigt sich während der Vertragslaufzeit die gesetzliche Mehrwertsteuer, verändert sich das Entgelt für die in Anspruch genommene Leistung entsprechend.

3. Das Hotel hält sich das Recht für jährliche Preisanpassungen für langfristige Vermietung vor.

4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind ohne Abzug sofort fällig und zahlbar. Das Hotel kann jederzeit zu Gunsten des Kunden ein davon abweichendes Fälligkeitsdatum bestimmen.

5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

4. Rücktritt bzw. Stornierung eines Kunden oder Nichtinanspruchnahme der Leistung des Hotels

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in den Fällen, in denen dem Kunden ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann oder ihm ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin oder eine Frist zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin bzw, innerhalb vereinbarter Frist sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausgeübt hat, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Ziffer IV. Nummer 1 Satz 3 vorliegt.

3.3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern oder Appartements oder Leistungen hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer oder Appartements während der identischen Zeit sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

3.4. Werden die Zimmer oder Appartements nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist

4. Rücktritt des Hotels

4.1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern oder Apprtments vorliegen und der Kunde auf Rückfragen des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

4.2. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.  

4.3. Das Hotel ist berechtigt,  insbesondere wichtigem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
  • Zimmer oder Appartements schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person, des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthalts gebucht werden

5.    Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

5.1. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Appartements  

5.2. Gebuchte Zimmer und Appartements stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.  

5.3. Am vereinbarten Anreisetag sind die Zimmer oder Appartements dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers oder Appartements für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsgelt entstanden ist.  

6. Nutzung WLAN

6.1. Das Hotel ist lediglich Zugangsvermittler, ein Rechtsanspruch auf ununterbrochene Benutzung und/oder eine bestimmte Geschwindigkeit des Internetzugangs gegenüber dem Hotel besteht nicht. Die Benutzung des WLANs erfolgt nach Übergabe des Zugangscodes, Einwahl und Freischaltung durch den Dienstanbieter. Eltern haften für Ihre Kinder.

6.2. Der Kunde bzw. Nutzer verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung des Internets die geltenden gesetzte und die guten Sitten einzuhalten. Er verpflichtet sich, keine Inhalte zu verbreiten oder abzurufen, die gegen urheberrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verstoßen oder sittenwidrig sind.

  • Keine verfassungsfeindlichen, rassistischen, gewaltverherrlichende oder pornografischen Inhalte zu verbreiten oder abzurufen,  
  • Keine urheberrechtlichen geschützten Materialien abzurufen, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen  
  • Keine Filesharing-Programme zu installieren oder zu nutzen

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtungen durch den Kunden bzw. Nutzer ist das Hotel berechtigt, den Zugang sofort zu sperren. Die Geltendmachung eines Schadensersatzes durch das Hotel bleibt vorbehalten.  

6.3. Der Kunde bzw. Nutzer verpflichtet sich weiterhin, zum Zwecke des WLANS-Zugangs erhaltene Passwörter oder Zugangscodes geheim zu halten.  

6.4. Das Hotel weist den Kunden bzw. Nutzer darauf hin, dass dieser selbst für den Schutz seines Endgerätes vor schadhaften Programmen (Viren etc.) oder Eindringversuchen (Hacking etc.) aus dem Internet sowie für die Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen hat.  

6.5. Das Hotel haftet nicht für etwaige Schäden, die dem Kunden bzw. Nutzer durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen, ausgenommen sind Schäden, die durch das Hotel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesicht.  

6.6. Das Hotel weist darauf hin, dass es aufgrund widerrechtlicher Nutzung durch den Kunden oder Dritte verpflichtet sein kann, einzelne Adressen und Zugänge zeitweilig oder dauerhaft zu Sperren. Solche Sperrungen bleiben ausdrücklich vorbehalten und begründen keine Schadensersatz- oder Gewährleistungsansprüche des Kunden.  

7. Anmeldung GEMA

7.1. Das Hotel weist den Kunden darauf hin, dass bei musikalischer Begleitung einer Veranstaltung durch eine Band, einen Discjockey oder ähnliches eine Anmeldung bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vorgenommen werden muss. Die Anmeldungsverpflichtung obliegt ausdrücklich dem Kunden und kann von diesem an die Band, den Discjockey etc. delegiert werden. Der Kunde stellt das Hotel ausdrücklich von dieser Anmeldungsverpflichtung und von jedweder Haftung in diesem Zusammenhang, insbesondere für eventuell anfallende Kosten, frei. Der Kunde wird auf die Möglichkeit, sich unter https://www.gema.de zu informieren, hingewiesen.

8. Haftung des Hotels

8.1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es wird empfohlen, den Hotel- oder Zimmersafe zu nutzen. Will der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von mehr als EUR 800,00 oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als EUR 3.500,00 einbringen, ist eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel zu treffen.

8.2. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

8.3. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

8.4. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen weitere neun Monate aufbewahrt und dann entweder verwertet oder, falls eine Verwertung nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist, vernichtet. Für die Haftung des Hotels gilt vorstehende Nummer 1.

9. Haftung des Kunden für Schäden / Sorgfaltspflichtig

9.1. Der Kunde haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Das Hotel ist im Falle eines vom Kunden verschuldeten Schadens berechtigt die Neubeschaffung / Wiederherstellung in Rechnung zu stellen. Die zulässige Bodenbelastung bei Aufstellung schwerer Geräte / Gegenstände darf nicht überschritten werden.

9.2. Der Kunde ist verpflichtet bei langfristiger Anmietung, eine ´Hausratversicherung mit ausreichender Deckung abzuschließen und dem Hotel rechtzeitig vor Beginn der Anmietung in geeigneter Weise, beispielsweise durch Vorlage einer Versicherungspolice, nachzuweisen.

9.3. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um eine auftretende Störung oder einen Mangel zu beheben und einen Schaden möglichst gering zu halten, insbesondere, die Störung oder den Mangel unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

10.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

10.3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

10.4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

10.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.